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Eine Sammlung Von Zweyen über ein jegliches Sonn- und Festtägliches Evangelium

Wie auch von einigen an den Buß - Tagen Gehaltenen Predigten

Herausgegeben von Johann Gustav Reinbeck,

Weyland Königl. Preuß. Consistor. Rath, Probst und Inspector zu Cölln an der Spree.

Königl. Polnisch. und Churfürstl. Sächß. wie auch Königl. Preuß. und Churfürstl. Brandenb.

allergnädigsten PRIVILEGIO.

BERLIN,
Verlegts Christoph Gottlieb NICOLAI, 1743

Johann Gustav Reinbeck



Widmungsseite


E. C. geb. von Stöteroggen

Abbatißin des Adelichen
Klosters zu Meding
im Lüneburgischen




Der lutherische Theologe Johann Gustav Reinbeck (* 1683 in Blumlage bei Celle , + 1741 in Schönwalde bei Berlin) war Königlich Preußischer Consistorial-Rath, Probst und Inspector zu Cölln an der Spree. Der Berliner Propst genoss sowohl bei dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. als auch bei Friedrich dem Großen hohes Ansehen. Zeitweise war er Beichtvater der preußischen Könige und Königinnen. Er war ein bekannter Vertreter der Aufklärungstheologie, die die Anwendung der Vernunft -basierend auf den philosophischen Lehren von Gottfried Wilhelm Leibniz und Christian Wolff- in den Fokus rückte. Seine Predigten wurden auf königliche Anordnung zur Pflichtlektüre in den Pfarreien Preußens.

Die "Sammlung Von Zweyen..." ist erstmals im Jahr 1734 erschienen. Nach dieser Erstausgabe erfolgten noch sechs weitere Ausgaben. Die hier auszugsweise von 1743 zu sehende ist die 4. Auflage, die letzte gab es im Jahr 1765.
Mit I. Weihnachtstag ist in dieser Sammlung Heiligabend gemeint. Die heute als 1. und 2. Weihnachtstag bekannten Feiertage tragen in dem Buch die Bezeichnung II. und III. Weihnachtstag. Bei dem Erscheinungsjahr (1743) sollte man sich vergegenwärtigen, dass das die Epoche war, in der die großen Barock-Komponisten J.S. Bach und G.F. Händel noch lebten.
Diese damalige Sammlung von Predigten als Hilfe für Pfarrer kann man in etwa mit der heutigen Möglichkeit von Download-Predigten vergleichen, wobei es aber auch in unserer Zeit noch gedruckte Predigtsammlungen gibt. Die Gottesdienstbesucher mussten bei der enormen Länge der Predigten schon eine große Zuhörfähigkeit und Ausdauer besitzen. Außerdem waren die Predigten inhaltlich keine leichte Kost. Bei solchen Predigten käme heute wohl überhaupt niemand mehr in die Kirche.

Noch etwas Preußisches:

Protestantische Pfarrer und Rabbiner tragen einen schwarzen Talar*. Geschichtlicher Hintergrund: Am 1. Januar 1811 (1817 auch für jüdische Rabbiner) trat die vom preußischen König Friedrich Wilhelm III. verfügte Talarpflicht für evangelische Geistliche in Kraft. Da alle protestantischen Pfarrer staatliche Beamte waren, sollte man sie -ähnlich wie bei einer Uniform- schon an der Kleidung erkennen. Bei der schwarzen Amtstracht von Richtern spricht man in Deutschland von Roben, während sie in Österreich auch als Talare bezeichnet werden. Seinen eigentlichen Ursprung hat der Talar in der akademischen Kleidung an mittelalterlichen Universitäten.
Das Tragen von Hüten an Universitäten war untersagt und man verwies auf Barette (Doktorhüte). In preußischer Zeit trug die juristische Fakultät purpurrote Kleidung. Die scharlachroten Roben der Richter unseres heutigen Bundesverfassungsgerichts gehen jedoch auf die Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert zurück.

*talaris", lat.: zu den Knöcheln gehörig; Talare reichen bis zu den Fußknöcheln

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