Der lutherische Theologe Johann Gustav Reinbeck (* 1683 in Blumlage
bei Celle , + 1741 in Schönwalde bei Berlin) war Königlich
Preußischer Consistorial-Rath, Probst und Inspector zu
Cölln an der Spree. Der Berliner Propst genoss sowohl bei
dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. als auch bei
Friedrich dem Großen hohes Ansehen. Zeitweise war er Beichtvater
der preußischen Könige und Königinnen. Er war
ein bekannter Vertreter der Aufklärungstheologie, die die
Anwendung der Vernunft -basierend auf den philosophischen Lehren
von Gottfried Wilhelm Leibniz und Christian Wolff- in den Fokus
rückte. Seine Predigten wurden auf königliche Anordnung
zur Pflichtlektüre in den Pfarreien Preußens.
Die "Sammlung Von Zweyen..." ist erstmals im Jahr
1734 erschienen. Nach dieser Erstausgabe erfolgten noch sechs
weitere Ausgaben. Die hier auszugsweise von 1743 zu sehende
ist die 4. Auflage, die letzte gab es im Jahr 1765.
Mit I. Weihnachtstag ist in dieser Sammlung Heiligabend gemeint.
Die heute als 1. und 2. Weihnachtstag bekannten Feiertage tragen
in dem Buch die Bezeichnung II. und III. Weihnachtstag. Bei
dem Erscheinungsjahr (1743) sollte man sich vergegenwärtigen,
dass das die Epoche war, in der die großen Barock-Komponisten
J.S. Bach und G.F. Händel noch lebten.
Diese damalige Sammlung von Predigten als Hilfe für Pfarrer
kann man in etwa mit der heutigen Möglichkeit von Download-Predigten
vergleichen, wobei es aber auch in unserer Zeit noch gedruckte
Predigtsammlungen gibt. Die Gottesdienstbesucher mussten bei
der enormen Länge der Predigten schon eine große
Zuhörfähigkeit und Ausdauer besitzen. Außerdem
waren die Predigten inhaltlich keine leichte Kost. Bei solchen
Predigten käme heute wohl überhaupt niemand mehr in
die Kirche.
Noch etwas Preußisches:
Protestantische Pfarrer und Rabbiner tragen einen schwarzen
Talar*. Geschichtlicher Hintergrund: Am 1. Januar 1811 (1817
auch für jüdische Rabbiner) trat die vom preußischen
König Friedrich Wilhelm III. verfügte Talarpflicht
für evangelische Geistliche in Kraft. Da alle protestantischen
Pfarrer staatliche Beamte waren, sollte man sie -ähnlich
wie bei einer Uniform- schon an der Kleidung erkennen. Bei der
schwarzen Amtstracht von Richtern spricht man in Deutschland
von Roben, während sie in Österreich auch als Talare
bezeichnet werden. Seinen eigentlichen Ursprung hat der Talar
in der akademischen Kleidung an mittelalterlichen Universitäten.
Das
Tragen von Hüten an Universitäten
war untersagt und man verwies auf Barette (Doktorhüte).
In preußischer Zeit trug die juristische Fakultät
purpurrote Kleidung. Die scharlachroten Roben der Richter unseres
heutigen Bundesverfassungsgerichts gehen jedoch auf die Richtertracht
der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert zurück.
*talaris", lat.: zu den Knöcheln gehörig; Talare
reichen bis zu den Fußknöcheln