Schule (und Kirche) in Schönborn - ein geschichtlicher Rückblick

(aus der von Pfr. Rudolf Herold erstellten Dorfchronik)

Das älteste Schriftstück über Schönborner Schulverhältnisse stammt vom 29.10.1683, d.h. es handelt sich um die Zeit 5 Jahre vor der damaligen Restaurierung des heute noch stehenden Turmes und zwei Jahre vor der Geburt von J.S. Bach und G.F. Händel. Es geht um einen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Schulmeister Johann Peter Müller. Er hat folgenden Wortlaut: "Wegen seines salarii (Besoldung) ist beschlossen worden, dass für 2 Jahre jeder Einwohner 1.) 1 Mainzer Simmer Korn, 2.) von jedem Kind alle Quartal 1/2 Kopfstück zu geben hat, 3.) soll er seine Kinder im Alter von 6 -12 Jahren zur Schule schicken; wenn er es nicht tut, muss er auch bezahlen. Die Hofleute von Schauferts und Bärbach fallen auch darunter. Die Schule wird 3/4 Jahre von Michaelis (29.9.) bis Johanni (24.6.) gehalten. Der Lehrer soll fleißig seinen Unterricht halten. Der Vertrag wird auf 2 Jahre geschlossen."-
Daraus geht hervor, dass in Schönborn im Jahr 1683 ein Schulgebäude, zumindest ein Schulraum vorhanden gewesen sein muss; außerdem, dass der Lehrer nicht auf Lebenszeit angestellt war, sondern auf Zeit verpflichtet wurde und gekündigt werden konnte und weiter, dass der Unterricht in 9 Monaten erteilt wurde.

Offenbar war damals das Schulamt mit dem Glöckneramt noch nicht verbunden. Erst durch die Verbindung beider Ämter kam es zu unerquicklichen Auseinandersetzungen. Das Schulamt unterstand dem Konsistorium in Darmstadt, beim Glöckneramt hatte der Kirchenpatron, in unserem Fall Johann Daniel von Wonsheim mitzureden. Ein Schreiben vom 29.12.1698 aus Hahnstätten lässt erkennen, dass beide Ämter von Simon Seybert ausgeübt wurden. Von Wonsheim schreibt: "Da Seybert, gewesener Glöckner und Schuldiener, mir das Glockenamt aufgekündigt und übergeben hat, mithin dasselbe wieder mit einem tüchtigen Mann zu besetzen mir zwar obliegt, sich aber bis jetzt niemand gemeldet hat, die Dienste aber versehen werden müssen, so wird dem Paulus Hahn als dem von Wonsheimschen Hubenschultheiß befohlen, die Dienste so lange selbst oder durch einen anderen versehen zu lassen, bis jemand gefunden ist." Offenbar hat den Schönbornern die an sich berechtigte Wahrnehmung seiner Rechte durch von Wonsheim nicht gepasst, denn er beschwert sich am 8.1.1701 in Darmstadt, dass die Schönborner sich "propria auctoritate" (aus eigener Vollmacht) einen anderen Glöckner genommen haben als den von ihm prästierten (vorgesehenen), außerdem hätten sie die Kirchentür verschlossen. Er verlange, dass man ihm zu seinem Recht verhelfe.

Wenige Monate später trifft am 2.8.1701 ein weiteres Protestschreiben des Herrn von Wonsheim in Darmstadt ein: Die Gemeinde wolle seinem freiadeligen Hof neuerlich aufbürden, dass derselbe zur Besoldung ihres Schulmeisters beitragen solle. Das müssten sie aus eigenen Mitteln tun.

Herr von Wonsheim und die Gemeinde Schönborn lebten also in Spannung  miteinander und machten einander das Leben nicht leicht. Das ist auch in den nächsten 20 Jahren nicht anders geworden. In dem Jahr, in dem von Wonsheim seinen Besitz an den Herrn von Boos und Waldeck vererbte, also 1722, stellt Superintendent Gebhardt, Darmstadt am 18.7. in einem Schreiben fest: "Von Wonsheim hat die Präsentation über Pfarrei und Glockendienst, aber nicht über den Schuldienst. Weil die Besoldung des Glöckners wie des Schulmeisters so schlecht ist, dass kaum einer von beidem leben kann, hat man beide Dienste seit langem kombiniert. Wenn ein neuer Lehrer kam, hat er sich zugleich bei Herrn von Wonsheim gemeldet und um Präsentation zum Glöckneramt angehalten. Als vor einem Jahr (1719) der Schulmeister abging und man einen anderen bestellte, hat man ihm befohlen, sich in Mainz bei von Wonsheim zu melden und um die Collatur zum Glöckneramt anzuhalten. Das hat er getan. Der Sekretär aber forderte die Einreichung einer schriftlichen Bitte. Das geschah aber auf Veranlassung von Darmstadt nicht; man wollte dort offenbar keine Festlegungen.  Der Lehrer wurde wieder nach Mainz geschickt. Man sagte ihm, der General von Wonsheim wolle die Frage bedenken, er käme nächstens nach Schönborn.

Als er dann nach Hahnstätten und nicht nach Schönborn kam, sagte er dem dort erschienen Schulmeister: "Ihr habt ja den Glockendienst, der Pfarrer hat ihn Euch gegeben." Er fügte hinzu: "Der Sekretär käme nach Schönborn und würde die Sache klären." Der aber erschien nicht. Weil man weiß, wie hart es immer hält, dass der von Wonsheim einem Schulmeister die Präsentation zum Glockendienst gibt -der vorige Lehrer hat 15 Jahre warten müssen-, hat der Lehrer doch den Glockendienst versehen. Man hat ihm die Kirchenschlüssel gegeben und ihn beauftragt, sich der Glocken anzunehmen, bis von Wonsheim die Collatur einmal gebe. Der General kann sich nicht beschweren, als ob man mit ihm über das Präsentationsrecht streiten wolle. Er kann deshalb auch keine Genugtuung fordern. Es ist oft die Präsentation ersucht worden.

Der erwähnte Lehrer war Johann Emmert, ein gebürtiger Sachse aus Behrungen im Sachsen-Hildburghausischen. Er hat das Schreiben von Superintendent Gebhard 12 Jahre später in einem Schreiben vom 8.4.1731 noch ergänzt. " Am 5.4. habe der von Boos'sche Amtskeller in Schönborn Gerichtstag gehalten und ihm mit harten Worten angedeutet, dass, wenn ich nicht binnen 14 Tagen meine Bitte schriftlich einreiche, mir das Glockenamt und die dazugehörige Besoldung weggenommen und dem von Boos'schen Hofbeständer gegeben werde. Er habe geantwortet: er habe dreimal um das Glockenamt gebeten, aber nichts Schriftliches erhalten."

Emmert fragte darauf in Darmstadt an, was zu tun sei und erhielt nun zur Antwort, er solle schriftlich bei Herrn von Boos um das Glockenamt anhalten. Das Gesuch solle aber vorsichtig abgefasst werden, damit der von Boos daraus keine Rechte ableiten könne. Das hat Emmert dann getan und schließlich 12 Jahre nach seinem Dienstantritt in Schönborn den offiziellen Auftrag für das Glockenamt erhalten.

 

Alte Schule

1739 erbaut, 1829 zur linken Seite hin erweitert und bis 1931 benutzt

Neue Schule

Erbaut 1875/76 zunächst mit einem Schulsaal und einer Lehrerwohnung
Von 1931 bis 1976* nur noch Schule

*Ab 1976 besuchten alle Schönborner Kinder die Mittelpunktschule in Katzenelnbogen!

 

Die Schönborner Lehrer seit 1683

 

1683
Müller, Johann Peter
nach 1690
Johann Simon Sigbert (Seybert) und Johann Rupert Hemmelmann 
1719 - 1751
Emmert, Johannes
1754
Jung, Georg Friedrich 
1754 - 1761
Johannes Eberhard(t)
1761 - 1766
Meier, Friedrich Wilhelm 
1766 - 1807
Gros, Johann Friedrich 
1807 - 1814
Schauss, Christian
1815 - 1824
Rheinhard, Philipp Carl 
1824 - 1828
Anthes, Georg
1828 - 1849
Wagner, Philipp Christoph 
1849 - 1851
Hoeser, Philipp Peter 
1851 - 1855
Stoll, Johann August 
1855 - 1860
Wagner, Wilhelm Christian 
1860 - 1864
Triesch, Johann Peter 
1864 - 1870
Schmidt, Philipp Christian 
1870 - 1881
Petry, Jacob
1881 - 1882
Paul, Leopold
1882 - 1885
Schneider, Georg Adolf 
1885 - 1895
Müller, Wilhelm 
1895 - 1899
Fritz, Emil
1899 - 1903
Blum, Christian
1903 - 1908
Paul, Heinrich
1908 - 1910
Stoll, Ludwig
1910 - 1926
Nickel, Gustav Adolf 
1926 -1933
Munk, Karl
1933 - 1943
Schwenk, Louis
1943 - 1944
Beck, ?
1944 - 1945
Klaus, Hermine
1945 - 1958
Munk, Karl
1958 - 1976
Bauer, Ernst

 

Lehrer der zweiten Lehrerstelle ab 1879

 

1879 - 1880
Kuh, Georg Wilhelm
1880 - 1881
Thielmann, Hermann
1882 - 1884
Ehrhard, Karl
1884 -1888
Blum, Karl
1888
Knapp, ?
1888 - 1890
Hofmann, Hugo
1890 - 1892
Germeroth, ?
1892 - 1894
Echternach, Heinrich 
1894 - 1903
Paul, Heinrich
1903 - 1908
Herold, August
1908 - 1909
Jung, Fritz
1909 - 1910
Huske, Heinrich Nikolaus 
1910 - 1926
Künzler, Wilhelm 
1926 - 1934
Barth, Wilhelm
1934 - 1946
Munk, Karl
1947 - 1948
Pauly, Robert
1948 - 1956
Kleber, Heinrich
1956 - 1957
Rumpf, Adolf
1958
Brünke, Margret 
1958 - 1972
Burkert, Ernst
1972 - 1975
Kaster, H. Josef
1975
Scharbert, Gisela
1975 - 1976
Diehl, Eberhard

 

Schulinspektion ca. 1894

Im Hintergrund in der Mitte Pfarrer und Schulinspektor Adolf Hief, daneben links und rechts je zwei Lehrer. Nach obigen Tabellen könnte es sich um die Lehrer Wilhelm Müller, Emil Fritz, Heinrich Echternach und Heinrich Paul handeln. Rechts unten fünf der acht Kinder von Pfarrer Hief.

© Frau G. Meyer zu Ermgassen