Im
Juli 2005 hat der Bundesrat seine Zustimmung für die Ausweitung
der DNA-Analyse bei der Strafverfolgung gegeben. Danach muss künftig
bei freiwillig abgegebenen DNA-Proben und bei anonymen Tatortspuren
kein Richter mehr der Speicherung der Daten zustimmen. Außerdem
wird der Kreis derer, denen ein genetischer Fingerabdruck abgenommen
werden darf, auf mögliche Wiederholungstäter bei nicht erheblichen
Straftaten erweitert. Nachfolgend einige Informationen zu diesem heiklen
Thema:
Der genetische Fingerabdruck
Ein derzeit heiß
diskutiertes Thema ist die Einführung des genetischen Fingerabdrucks
als erkennungsdienstlichem Standard, was einer Ausweitung der bisherigen
Praxis gleichkommt. Er stelle nur die zeitgemäße Weiterentwicklung
des klassischen Fingerabdrucks mit Stempelfarbe dar, sagen die Befürworter.
Man verspricht, nur den nicht-codierenden Teil der DNA zu speichern,
um zu verhindern, dass z.B. Informationen über den Gesundheitszustand
erhoben werden. Diesen Part übernehmen aber die Arbeitgeber.
Im August 2005 konnte man der Presse entnehmen, dass sogar der Ethikrat
dafür plädiert, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen
von Berufsbewerbern einen Gentest zur Abschätzung künftiger
Krankheitsrisiken verlangen können.
Sicher ist jeder dafür, dass Verbrechen
schonungslos aufgeklärt und geahndet werden. Der "genetic fingerprint"
per Speichelprobe ist ja bereits jetzt möglich und zulässig;
die Frage ist nur, inwieweit er ausgedehnt werden soll oder ob nicht
doch die momentane Regelung der Anwendung ausreicht. In der seit 1998
existierenden DNA-Datei des BKA waren Ende 2004 bereits fast 400.000
Datensätze gespeichert. Die DNA-Analyse hat sich in zahlreichen
Fällen als hilfreich erwiesen - bei der Identifizierung von Tätern
und Opfern. Sie findet bei Vaterschaftstests Anwendung, bei denen
man die DNA - Bandenmuster von Kind, Mutter und den in Frage kommenden
Vätern miteinander vergleicht und so den biologischen Vater ermitteln
kann. Die Fingerprint - Methode wurde übrigens auch bei der Identifikation
der bei dem Seebeben in Südasien gefundenen Leichen eingesetzt.
Während unsere staatliche Exekutive
sich mehrheitlich für eine Anwendungserweiterung einsetzt, äußern
sich Vertreter der Judikative zurückhaltend bis ablehnend zu
dem Vorhaben.
Weiter unten ein Text, der das Ansinnen
kritisch beleuchtet und sicherlich nicht die Meinung der Mehrheit
der Bevölkerung wiedergibt, jedoch äußerst nachdenkenswert
ist.
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¬ vox
populi
Als Anwalt
muss man dieser Tage verzweifeln über die Dreistigkeit der Politik
und die Unwissenheit der Bürger, wenn es um die immer stärkere
Einschränkung der Grundrechte geht.
Auffällig ist Folgendes: Bisher
war der 11.9. Vorwand für den Angriff auf die Grundrechte. Man
hat den Bürgern erzählt, es sei um der Terrorabwehr willen
erforderlich, mehr und effektiver zu schnüffeln. Durch die Fälle
"Daschner" und "Moshammer" wird der 11.9. nicht mehr als Vorwand benötigt.
Die seltsame Koalition aus CDU/CSU und Herrn Schily muss sich endlich
nicht mehr hinter der Terrorismusgefahr verstecken und kann ungeniert
sogar den Ladendiebstahl ins Feld führen, um den Überwachungsstaat
zu installieren.
Der Ruf nach der Pkw-Maut ist da nur
ein weiteres Mosaiksteinchen, denn auch da geht es um Überwachung.
Dabei wäre es wesentlich wichtiger, erst einmal die bestehenden
Möglichkeiten effektiv zu kontrollieren,
Wir leben leider in einer Zeit, in der
man so etwas kaum noch öffentlich sagen darf, weil man dann von
"der öffentlichen Meinung" zerfleischt wird. Zumindest den Leserbriefen
nach verlangt das Volk offenbar nach einer implantierten
Chipkarte von Geburt an, um dem Staat willfährig die intimsten
Daten anzudienen.
Thomas Scheffler
Vorsitzender des Vereins
der Rechtsanwälte beim
Landgericht Bad Kreuznach
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Bundesinnenminister
Schily schwebte die Speicherung aller Verbindungsdaten der Telekom-Kunden
für ein Jahr vor, konnte sich damit aber politisch nicht durchsetzen.
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Hier noch ein
informativ-illustrativer Beitrag von Roland
Westphal,
abgedruckt in "Hör
Zu" Nr. 7 vom 11. 2. 2005 , S. 6 - 9
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