Im Juli 2005 hat der Bundesrat seine Zustimmung für die Ausweitung der DNA-Analyse bei der Strafverfolgung gegeben. Danach muss künftig bei freiwillig abgegebenen DNA-Proben und bei anonymen Tatortspuren kein Richter mehr der Speicherung der Daten zustimmen. Außerdem wird der Kreis derer, denen ein genetischer Fingerabdruck abgenommen werden darf, auf mögliche Wiederholungstäter bei nicht erheblichen Straftaten erweitert. Nachfolgend einige Informationen zu diesem heiklen Thema:
Der genetische Fingerabdruck

Ein derzeit heiß diskutiertes Thema ist die Einführung des genetischen Fingerabdrucks als erkennungsdienstlichem Standard, was einer Ausweitung der bisherigen Praxis gleichkommt. Er stelle nur die zeitgemäße Weiterentwicklung des klassischen Fingerabdrucks mit Stempelfarbe dar, sagen die Befürworter. Man verspricht, nur den nicht-codierenden Teil der DNA zu speichern, um zu verhindern, dass z.B. Informationen über den Gesundheitszustand erhoben werden. Diesen Part übernehmen aber die Arbeitgeber. Im August 2005 konnte man der Presse entnehmen, dass sogar der Ethikrat dafür plädiert, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen von Berufsbewerbern einen Gentest zur Abschätzung künftiger Krankheitsrisiken verlangen können.
Sicher ist jeder dafür, dass Verbrechen schonungslos aufgeklärt und geahndet werden. Der "genetic fingerprint" per Speichelprobe ist ja bereits jetzt möglich und zulässig; die Frage ist nur, inwieweit er ausgedehnt werden soll oder ob nicht doch die momentane Regelung der Anwendung ausreicht. In der seit 1998 existierenden DNA-Datei des BKA waren Ende 2004 bereits fast 400.000 Datensätze gespeichert. Die DNA-Analyse hat sich in zahlreichen Fällen als hilfreich erwiesen - bei der Identifizierung von Tätern und Opfern. Sie findet bei Vaterschaftstests Anwendung, bei denen man die DNA - Bandenmuster von Kind, Mutter und den in Frage kommenden Vätern miteinander vergleicht und so den biologischen Vater ermitteln kann. Die Fingerprint - Methode wurde übrigens auch bei der Identifikation der bei dem Seebeben in Südasien gefundenen Leichen eingesetzt.

Während unsere staatliche Exekutive sich mehrheitlich für eine Anwendungserweiterung einsetzt, äußern sich Vertreter der Judikative zurückhaltend bis ablehnend zu dem Vorhaben.

Weiter unten ein Text, der das Ansinnen kritisch beleuchtet und sicherlich nicht die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung wiedergibt, jedoch äußerst nachdenkenswert ist.


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¬ vox populi

Als Anwalt muss man dieser Tage verzweifeln über die Dreistigkeit der Politik und die Unwissenheit der Bürger, wenn es um die immer stärkere Einschränkung der Grundrechte geht.
Auffällig ist Folgendes: Bisher war der 11.9. Vorwand für den Angriff auf die Grundrechte. Man hat den Bürgern erzählt, es sei um der Terrorabwehr willen erforderlich, mehr und effektiver zu schnüffeln. Durch die Fälle "Daschner" und "Moshammer" wird der 11.9. nicht mehr als Vorwand benötigt. Die seltsame Koalition aus CDU/CSU und Herrn Schily muss sich endlich nicht mehr hinter der Terrorismusgefahr verstecken und kann ungeniert sogar den Ladendiebstahl ins Feld führen, um den Überwachungsstaat zu installieren.

Der Ruf nach der Pkw-Maut ist da nur ein weiteres Mosaiksteinchen, denn auch da geht es um Überwachung. Dabei wäre es wesentlich wichtiger, erst einmal die bestehenden Möglichkeiten effektiv zu kontrollieren,

Wir leben leider in einer Zeit, in der man so etwas kaum noch öffentlich sagen darf, weil man dann von "der öffentlichen Meinung" zerfleischt wird. Zumindest den Leserbriefen nach verlangt das Volk offenbar nach einer implantierten Chipkarte von Geburt an, um dem Staat willfährig die intimsten Daten anzudienen.

Thomas Scheffler
Vorsitzender des Vereins der Rechtsanwälte beim Landgericht Bad Kreuznach
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Bundesinnenminister Schily schwebte die Speicherung aller Verbindungsdaten der Telekom-Kunden für ein Jahr vor, konnte sich damit aber politisch nicht durchsetzen.
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  Hier noch ein informativ-illustrativer Beitrag von Roland Westphal,
abgedruckt in "Hör Zu" Nr. 7 vom 11. 2. 2005 ,  S. 6 - 9
Der gläserne Mensch


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